Neuregelung der Mängelhaftung - Union befreit Handwerk aus Haftungsfalle
Die Neuregelung der kaufrechtlichen Mängelhaftung ist unter Dach und Fach.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) begrüßt den heutigen Beschluss des Bundesrats zur Reform des Bauvertrags- und Gewährleistungsrechts als wichtiges Signal für den Mittelstand. Ab 1. Januar 2018 haftet demnach derjenige für mangelhaftes Material, der den Produktfehler zu verantworten hat. „Die Reform ist ein großer Erfolg für den Mittelstand“, sagt MIT-Vorsitzender Carsten Linnemann. „Die bisherige Gesetzlage war untragbar, weil der Handwerker dafür geradestehen musste, wenn ihm der Lieferant mangelhaftes Material verkauft hat.“ Nun müssten Lieferanten sowohl für die Materialkosten als auch für die Ein- und Ausbaukosten aufkommen. „Ich bin froh, dass die unionsgeführte Bundesregierung das Handwerk aus dieser Haftungsfalle befreit hat.“
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